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Berechtigte zum Führen einer Standarte in Deutschland

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene ca. 400 Amtsträger, die zum Führen einer Fahrzeugflagge berechtigt sind:


An Dienstkraftfahrzeugen führen:
1. der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin die Standarte gemäß Abschnitt I Nr. 2 der Anordnung,
2. a) der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages,
der Präsident oder die Präsidentin des Bundesrates
die Bundesdienstflagge in der Größe 30 x 30 cm (Muster I),
b) die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages,
die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen des Bundesrates
die Bundesdienstflagge in der Größe 25 x 25 cm (Muster II),
c) der Direktor oder die Direktorin beim Deutschen Bundestag,
der Direktor oder die Direktorin des Bundesrates
die Bundesdienstflagge in der Größe 15 x 25 cm (Muster IV),
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Führung der Schweizer Fahne

Die Schweizerfahne ist von Natur aus quadratisch, wird jedoch am Fahrzeug rechteckig geführt. Die Gründe sind wohl in der Symmetrie zur
Fahne des Gastes oder des Gastlandes zu suchen. (Die Fahnen sollen ja möglichst gleichgroß und ebenbürtig erscheinen.)

Vielen Dank für diese Informationen an Herrn Markus Stadelmann, Stv. Sektionschef Zeremoniell und Besuche Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Protokoll